Gericht weist Klage eines ehemaligen Domspatzes ab
Ein ehemaliger Domspatz hat vor Gericht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittenen Missbrauch geltend machen können. Das Landgericht in Regensburg wies die Klage ab, da die Ansprüche als verjährt angesehen wurden. Dies geschah im Rahmen eines umfassenden Prozesses, der sich mit dem Missbrauchsskandal bei den Regensburger Domspatzen beschäftigt. Die Entscheidung des Gerichts, die bisher nicht öffentlich bekannt gegeben wurde, wird von vielen als enttäuschend wahrgenommen, da das Gericht über die Gründe der Ablehnung der Klage schweigt. Ein weiteres Urteil in diesem Fall wird weiterhin erwartet.
Katholisch.de, SZ.de, Ntv, Neue Presse Coburg, WELT, STERN.de, Mittelbayerische Zeitung, BILD, Wochenblatt.de, charivari.com