Kündigung wegen zu frühem Erscheinen am Arbeitsplatz rechtens
In mehreren Fällen haben Gerichte entschieden, dass Arbeitnehmer entlassen werden können, wenn sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erscheinen. Eine 22-jährige Mitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, da sie wiederholt vor ihrer regulären Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz eintraf. Diese Entscheidungen werfen Fragen über die Angemessenheit solcher Kündigungsgründe auf. In einem speziellen Fall in Spanien wurde eine ukrainische Frau aufgrund eines frühen Arbeitsbeginns entlassen. Experten diskutieren, ob zu frühes Erscheinen als Kündigungsgrund akzeptiert werden kann, und ob Arbeitnehmer in Deutschland rechtlich abgesichert sind, wenn sie zu früh zur Arbeit kommen.
MDR, Merkur, LTO.de, HNA, Anwalt.de, JuraForum.de, 112.ua, Reporteri.net, CHIP, OE24