Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der rechtsextremen Gruppe Hammerskins auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins für rechtswidrig erklärt und damit mehreren Klagen gegen das Verbot stattgegeben. In der Urteilsbegründung äußerten die Richter Zweifel an den Beweisen des Ministeriums. Linke-Abgeordnete kritisieren das Urteil als Behördenversagen und fordern eine Überprüfung der Entscheidungen. Die Hammerskins, die als extremistisch gelten, sind weiterhin aktiv und verfügen über Verbindungen innerhalb der Region.
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