Gerichtsurteil stärkt Datenschutz und Papier-Tickets bei der Deutschen Bahn
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Tickets weiterhin auch in Papierform anbieten muss. Die Gerichtsbarkeit hat klargestellt, dass der Ticketkauf nicht von der Angabe von Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig gemacht werden darf. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Forderung nach solchen Daten beim Kauf von Sparpreistickets rechtswidrig ist. Diese Entscheidung hebt die Bedeutung des Datenschutzes für Kunden der Deutschen Bahn hervor und gibt ihnen die Freiheit, Tickets auf traditionelle Weise zu erwerben, ohne ihre persönlichen Informationen preisgeben zu müssen.
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