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Nachrichten auf Deutsch / 16.10.2025 / 13:00

Neues BGH-Urteil zur Haftung von Vermietern bei Glatteisunfällen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass Vermieter für Stürze auf eisglatten Gehwegen haften, insbesondere wenn sie ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen in Eigentümergemeinschaften. Vermietende Wohnungseigentümer müssen sicherstellen, dass die Wege vor ihren Objekten bei Winterwetter sicher sind. Bei einem Vorfall in Solms wurde klargestellt, dass die Haftung auch dann besteht, wenn kein Streuen erfolgt ist. Diese Entscheidungen verschärfen die Haftung von Vermietern für die Sicherheit ihrer Mieter und Besucher.
hessenschau.de, FAZ, Ärzte Zeitung, haufe.de, LTO.de, Hit Radio FFH, Anwalt.de, Rechtslupe, Mittelhessen