Bundestag beschließt neues Recht auf Reparatur
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern ein Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Dieses neue EU-Recht soll die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen und ermöglicht es den Kunden, defekte Geräte einfacher reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Die Regelung betrifft zahlreiche Geräte, darunter Handys, Trockner und Kühlschränke, und könnte dazu beitragen, jährlich bis zu 35 Millionen Tonnen Abfall zu reduzieren. Ab sofort sind Hersteller verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen, um die Lebensdauer ihrer Produkte zu erhöhen.
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