Gericht bestätigt Zutrittsverweigerung zur Gedenkstätte Buchenwald mit Palästinensertuch
Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald darf laut einem aktuellen Gerichtsurteil den Zutritt für Besucher mit einem Palästinensertuch, auch bekannt als Kufiya, verwehren. Diese Entscheidung sei unanfechtbar und wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und den Symbolen der Kleidung auf. Das Gericht entschied, dass die Gedenkstätte berechtigt ist, Gäste auszuschließen, die diese Art von Tuch tragen. Damit wird der rechtliche Rahmen für den Besuch der Gedenkstätte, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert, weiter konkretisiert.
Jüdische Allgemeine, Spiegel, FAZ, STERN.de, Deutschlandfunk, MDR, BILD, LTO.de, Tagesspiegel, Ntv