BGH-Urteil: Name "Miss Moneypenny" nicht geschützt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Name der James-Bond-Figur "Miss Moneypenny" in Deutschland keinen rechtlichen Schutz genießt. Dies bedeutet, dass der Name nicht als geschützter Titel betrachtet wird und somit nicht exklusiv von Amazon oder anderen Unternehmen beansprucht werden kann. In mehreren Urteilen wurde festgestellt, dass die Figur nicht individuell genug ist, um einen Werktitelschutz zu rechtfertigen. Damit wurde eine Klage gegen die Nutzung des Namens abgewiesen und die Rechte an "Miss Moneypenny" bleiben nicht geschützt.
BILD, LTO.de, taz.de, SZ.de, NDR.de, Mindener Tageblatt, IVZ-Aktuell, ZDFheute, STERN.de, Deutschlandfunk Kultur