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Nachrichten auf Deutsch / 23.12.2025 / 14:00

Gericht weist Klage nach Ziegen-Unfall im Streichelgehege ab

In einem ungewöhnlichen Rechtsfall hat das Gericht entschieden, dass der Tierpark nicht für den Vorfall haftet, bei dem eine Frau von einer Ziege im Streichelgehege zu Fall gebracht wurde. Die Klage gegen den Tierpark wurde abgewiesen, da keine rechtliche Verantwortung für das Verhalten der Tiere festgestellt werden konnte. Dies führt zu einem Streit um die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung, die ebenfalls zu Lasten der Klägerin entschieden wurde.
NDR.de, WEB.DE, LTO.de, Tagesspiegel, STERN.de, GN-Online, WELT, SZ.de, Mindener Tageblatt, Main-Post