Nord-Stream-Prozess: Gericht weist Klagen der Betreiber ab
Im Verfahren rund um die Anschläge auf die Nord Stream-Pipeline hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass die Betreibergesellschaften nicht als Nebenkläger auftreten dürfen. Mehrere Anträge auf Nebenklage wurden abgelehnt, da die Richter zu dem Schluss kamen, dass den Betreibern kein Recht auf Klage zusteht, trotz der erlittenen Millionenschäden. Dies bedeutet, dass der Prozess ohne die direkte Beteiligung der Gasfirmen, die mit der Pipeline verbunden sind, stattfinden wird.
NDR.de, BILD, WELT, Berliner Zeitung, juve.de, Presse Augsburg, AD HOC NEWS