Bundesgerichtshof entscheidet über Kosten für Schufa-Auskunft
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Schuldner nicht verpflichtet sind, eine Gebühr von 1,35 Euro für Schufa-Auskünfte zu zahlen. In einem kuriosen Streit um die Erstattung dieser Kosten wies das Gericht Klagen ab und bestätigte, dass Gläubiger keine Rückerstattung für Schufa-Gebühren verlangen können. Diese Entscheidungen betreffen insbesondere Fälle von Zahlungsverzug, in denen die Kosten für die Bonitätsauskunft nicht erstattet werden müssen.
LTO.de, DIE ZEIT, WELT, Yahoo! Finanzen Deutschland, NDR.de, STERN.de, Deutsches Handwerksblatt, wbs.legal, Tageblatt