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Nachrichten auf Deutsch / 09.10.2025 / 13:00

Bundesgerichtshof entscheidet über unzulässige Preiswerbung von Netto

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung von Netto mit Preisrabatten unzulässig ist. In einem Grundsatzurteil wird klargestellt, dass Werbeanzeigen hinsichtlich Preisreduzierungen klar und verständlich sein müssen. Insbesondere müssen Angaben wie der 30-Tage-Bestpreis unmissverständlich und gut lesbar sein. Händler müssen die Anforderungen an Rabattwerbung einhalten, um irreführende Werbung zu vermeiden. Das Urteil betrifft unter anderem auch die Kaffeewerbung von Netto, welche als verwirrend eingestuft wurde.
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