Gericht bestätigt Beobachtungsrecht des Verfassungsschutzes für Mainzer Burschenschaft
Ein Gericht hat entschieden, dass der Rheinland-pfälzische Verfassungsschutz die Mainzer Burschenschaft beobachten darf. Das Urteil kommt, nachdem die Burschenschaft mit einer Klage gegen die Beobachtung gescheitert ist. Laut Gericht gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, was die Beobachtung rechtfertigt. Infolgedessen darf der Verfassungsschutz auch die Namen der Mitglieder nennen.
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