Bundesgerichtshof trifft wegweisendes Urteil gegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche
In einem bedeutenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Immobilienmakler Wohnungssuchende nicht aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Namens diskriminieren dürfen. Makler, die dies tun, müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Ein konkreter Fall wurde aufgezeigt, in dem eine Frau mit pakistanischem Namen aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt wurde. Der BGH sprach ihr eine Entschädigung von 3000 Euro zu und stellte klar, dass auch ausländische Namen in der Wohnungsvermittlung gleichberechtigt behandelt werden müssen. Diese Entscheidung ist ein starkes Signal gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt und verpflichtet Makler dazu, fairere Verfahren bei der Vergabe von Wohnungen zu etablieren.
Spiegel, tagesschau.de, SZ.de, hessenschau.de, Handelsblatt, FAZ, tagesspiegel.de, ZDFheute, SWR, WELT