Gericht bestätigt rechtmäßige Vergabe der Wiesn-Zelte
Ein Gericht hat entschieden, dass die Vergabe der Wiesn-Zelte für das Oktoberfest rechtmäßig ist und keine europaweite Ausschreibung erforderlich war. OB Krause und andere Politiker jubeln über das Urteil, das eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung beendet und die bestehende Vergabepraxis in München bestätigte. Die Entscheidung sichert die Tradition der Zeltvergabe und erlaubt es den Betreibern, ihre Plätze bis zum nächsten Oktoberfest zu behalten.
Merkur, Spiegel, SZ.de, FAZ, WEB.DE, Vodafone live, Rosenheim24, muenchen.de, Neue Presse Coburg, t-online – München