Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz in Berlin - NABU gewinnt Klage
In Berlin bleibt der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen verboten. Das Gericht hat entschieden, dass keine rechtliche Grundlage für die Freigabe besteht. Dieses Urteil folgte dem Eilantrag des Naturschutzverbands NABU, der auf die negativen Umweltauswirkungen der Verwendung von Streusalz hinwies. Während die Senatorin Bonde die Erlaubnis für den Einsatz von Tausalz auf vereisten Gehwegen verteidigt, wächst die Kritik an der mangelnden Effektivität des Winterdienstes in der Stadt. Viele Bürger äußern sich besorgt über die glatten Straßenverhältnisse und die Gefahr für Fußgänger, insbesondere ältere Menschen.
WELT, Tagesspiegel, rbb24.de, tagesschau.de, DIE ZEIT, SZ.de, Berliner Morgenpost, Ntv, B.Z. – Die Stimme Berlins, Berliner Zeitung