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Nachrichten auf Deutsch / 29.01.2026 / 17:00

Bundesgerichtshof verbietet gewinnbringende Untervermietung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter ihre Wohnungen nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Mieter versuchen, überhöhte Mietpreise durch Untervermietung zu erzielen. Das Urteil kommt für viele Mieter überraschend und hat weitreichende Folgen, da Vermieter nun rechtlich in der Lage sind, Kündigungen auszusprechen, wenn Mieter gegen diese Regelungen verstoßen. Der Mieterverein hat das Urteil begrüßt, warnt jedoch vor den beschränkten Auswirkungen für die betroffenen Mieter. Insgesamt zeigt das Urteil deutlich, dass Untervermietung als Geschäftsmodell nicht toleriert wird.
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