Bundesverfassungsgericht gestattet Abstimmung über Krankenkassenreform trotz Widerstands.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abstimmungen über die umstrittene Krankenkassenreform und das Heizgesetz fortgesetzt werden dürfen. Verschiedene Eilanträge gegen das geplante GKV-Sparpaket wurden abgewiesen, was den Weg für eine Abstimmung im Bundestag frei macht. Trotz heftiger Kritik, insbesondere aus dem Norden Deutschlands, betonen die Krankenkassen die Notwendigkeit der Reform, um steigende Beiträge zu vermeiden. Die Regierung, unter der Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken, hat angedeutet, dass Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Versicherten zu mildern.
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