BGH bestätigt Einziehung von Cum-Ex-Tatlohn und Haftstrafen für Fondsmanager
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Einziehung von Tatlohn im Zusammenhang mit den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Insbesondere muss der Fondsmanager Kai-Uwe Steck 1,1 Millionen Euro zahlen. Zudem wurde die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig. Diese Entscheidungen stärken die rechtlichen Konsequenzen für öffentliche und private Akteure, die an solchen Steuerhinterziehungspraktiken beteiligt sind.
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