RBB scheitert erneut vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des RBB-Staatsvertrags abgewiesen. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, dass der Staatsvertrag rechtens sei und keine Verletzung der Rundfunkfreiheit vorliege. Diese Entscheidung bringt rechtliche Klarheit, nachdem der RBB in Karlsruhe unterlag. Politiker wie Wegner und Woidke betonen, dass sie Konsequenzen aus der Krise des Senders gezogen haben.
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