Gericht verbietet Schweinehaltung im vierten Stock in Berlin
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass eine Tiktokerin kein Schwein in ihrer Altbauwohnung im vierten Stock halten darf. Das Gericht stellte fest, dass die Haltung von Schweinen in dieser Wohnsituation gegen den Tierschutz verstößt. Diese Entscheidung betrifft mehrere ähnliche Fälle, in denen die tierfreundlichen Lebensbedingungen in städtischen Wohnungen in Frage gestellt wurden.
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