Gericht bestätigt Großspende an Berliner CDU als rechtens
Die umstrittene Großspende des Unternehmers Christoph Gröner in Höhe von 800.000 Euro an die Berliner CDU ist laut Gerichtsbeschluss zulässig. Die Klage der Satirepartei „Die Partei“ gegen die Bundestagsverwaltung wurde abgewiesen, und es wurde festgestellt, dass die Spende keinen Verstoß gegen bestehende Gesetze darstellt. Gröner, der jegliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen dementiert, hat zudem in einem weiteren Verfahren seine Aussagen zur Spende relativiert. Diese Entscheidungen werfen jedoch Fragen zur Transparenz und zu möglichen Reformen im Parteiengesetz auf.
Tagesspiegel, WELT, tagesschau.de, DIE ZEIT, taz.de, Ntv, SZ.de, Berliner Morgenpost, junge Welt, Berliner Zeitung