Gericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadtbücherei Münster keine Warnhinweise für Bücher mit umstrittenem Inhalt anbringen darf. Der Beschluss bezieht sich auf die sogenannten "Einordnungshinweise", die als nicht erlaubt erachtet wurden. Diese Entscheidung hat große Bedeutung für die Diskussion über die Kennzeichnung von Literatur in öffentlichen Bibliotheken.
Spiegel, WELT, N-TV, Rechtslupe, Börsenblatt, STERN.de, Mindener Tageblatt