Prozess um getöteten Zugbegleiter: Mordanklage nicht zugelassen
In Rheinland-Pfalz sorgt der Tod des Zugbegleiters Serkan C. für Aufsehen, nachdem ein Gericht beschlossen hat, die Mordanklage gegen den Angreifer nicht zuzulassen. Der Prozess, der am 24. Juni beginnen soll, wird sich nun mit Körperverletzung mit Todesfolge befassen. Der Fall hat große Bestürzung ausgelöst, da die Umstände des tödlichen Angriffs auf den Zugbegleiter Fragen aufwerfen. Die Staatsanwaltschaft hat die Mordanklage aufgrund fehlender Beweise zurückgezogen, was viele im Publikum schockiert hat.
DIE ZEIT, SZ.de, SWR, Saarbrücker Zeitung, Berliner Zeitung, RTL.de, tagesschau.de, STERN.de, SOL.DE, Mannheimer Morgen