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Nachrichten auf Deutsch / 23.09.2025 / 14:00

Bundesverfassungsgericht hebt Altersgrenze für Anwaltsnotare auf

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Altersgrenze für Anwaltsnotare, die aktuell bei 70 Jahren liegt, verfassungswidrig ist. Infolge dieses Urteils dürfen nebenberufliche Notare künftig auch über das Alter von 70 Jahren hinaus tätig bleiben. Dieses wegweisende Urteil ermöglicht es vielen, die trotz Erreichens des Rentenalters weiterhin arbeiten möchten, ihre Berufe ohne Zwangsruhestand auszuüben. Die Entscheidung kommt nach einer Klage eines Notars aus Dinslaken und stellt einen bedeutenden Schritt in der Justiz dar.
Spiegel, DIE ZEIT, LTO.de, SZ.de, WDR, FAZ, Deutschlandfunk, RP Online, Frankfurter Rundschau, juve.de