Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen bekräftigt und entschieden, dass der Umgang mit solchen Puppen weiterhin strafbar bleibt. In Karlsruhe wurde festgestellt, dass das Verbot verfassungskonform ist, auch wenn die Richter in einigen Punkten uneins sind. Es gibt laufende Diskussionen über die ethischen und rechtlichen Aspekte des Verbots von Kindersexpuppen, wobei Argumente sowohl für als auch gegen ein solches Verbot vorgebracht werden.
Spiegel, Legal Tribune Online, Frankfurter Rundschau, WELT, T-Online, DIE ZEIT, GN-Online, SZ.de, STERN.de, Tagesspiegel