EuGH urteilt gegen Polen: Verfassungsgericht nicht unabhängig und verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen verurteilt, weil das Verfassungsgericht nicht unabhängig und unparteiisch ist. In einem einschlägigen Urteil stellte der EuGH fest, dass die polnische Justiz gegen die Grundsätze des EU-Rechts verstößt. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der EU-Kommission, die Polens Justizsystem in Frage gestellt hatte. Der EuGH betont den Vorrang des europäischen Rechts und setzt somit ein deutliches Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit in der EU. Diese aktuelle Lage wirft die Frage auf, wer das letzte Wort in der Justizreform hat und bietet einen neuen Einblick in den anhaltenden Streit zwischen Polen und der Europäischen Union.
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