Bundesarbeitsgericht entscheidet über Verzicht auf Mindesturlaub
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Verzichts von Arbeitnehmern auf den gesetzlichen Mindesturlaub in Frage gestellt. In mehreren Urteilen, einschließlich einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln, wurde klargestellt, dass ein solcher Verzicht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig ist. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf das Urlaubsrecht und die Ansprüche der Arbeitnehmer auf ihren Jahresurlaub.
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