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Nachrichten auf Deutsch / 02.09.2025 / 19:00

Entlassung einer Polizeianwärterin wegen Feier in Dienstkleidung

Eine Polizeianwärterin aus Düsseldorf wurde entlassen, nachdem sie auf einer Mottoparty in ihrer Dienstkleidung gefeiert hatte. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Kündigung gerechtfertigt war, da das Tragen der Uniform in einem solchen Kontext nicht akzeptabel ist. Die Entscheidung hat bei vielen Diskussionen über die Angemessenheit von Dienstkleidung in Freizeitaktivitäten ausgelöst. Die betroffene Polizistin sieht die Strafe als zu hart an, während die Gerichte die Entlassung als rechtmäßig erachteten.
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