Gericht erklärt Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem wegweisenden Urteil die stationären Grenzkontrollen an der Grenze zu Luxemburg als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Kontrollen bei Trier als auch andere festgelegte Kontrollen und hat weitreichende Auswirkungen auf die Migrationspolitik. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundlage für diese Kontrollen fehlt und ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. Der NRW-Europaminister äußerte sich besorgt und warnte davor, dass man sich an solche Grenzkontrollen nicht gewöhnen sollte. Die IHK Trier und andere politische Akteure begrüßen das Urteil, das auch ein Umdenken in der Grenzpolitik anregen könnte.
tagesschau.de, SZ.de, LTO.de, SWR, RP Online, WELT, DIE ZEIT, Deutschlandfunk, Volksfreund, Berliner Zeitung