Bundesregierung beschließt Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Internetkriminalität
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen beschlossen, der eine dreimonatige Speicherpflicht für Internetanbieter umfasst. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Ermittlern ein effektiveres Werkzeug im Kampf gegen Internetkriminalität und insbesondere gegen Kindesmissbrauch zur Verfügung zu stellen. Der Richterbund unterstützt die Initiative, während sie auch auf Widerstand von Datenschutzaktivisten stößt. Der Bundestag ist nun gefragt, um den Entwurf zu verabschieden.
netzpolitik.org, Spiegel, WELT, Vodafone live, LTO.de, SZ.de, FAZ, Berliner Morgenpost, WirtschaftsWoche, NTV