Bundesverfassungsgericht entscheidet über Einsatz von Staatstrojanern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einsatz von Staatstrojanern nur bei schweren Straftaten zulässig ist. Während die Regelungen zur präventiven und strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung weitgehend verfassungskonform sind, wurde festgestellt, dass Teile der Strafprozessordnung in Bezug auf Staatstrojaner verfassungswidrig sind. Das Gericht betont, dass Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung strengen Anforderungen genügen müssen. In einem weiteren Beschluss wurde das nordrhein-westfälische Polizeigesetz bestätigt, allerdings unter dem Vorbehalt der Wahrung der Privatsphäre der Bürger.
Bundesverfassungsgericht, SZ.de, DIE ZEIT, FAZ, Deutschlandfunk, Digitalcourage, LTO.de, heise online, WELT, Spiegel