Supermarkt haftet nicht für Sturz auf Salatblatt
Ein Gericht hat entschieden, dass ein Supermarkt nicht für einen Sturz haftet, der durch ein auf dem Boden liegendes Salatblatt verursacht wurde. Eine Frau, die sich bei ihrem Sturz den Brustwirbel gebrochen hatte, erhielt kein Schmerzensgeld. Trotz ihrer Klage auf 10.000 Euro wies das Gericht den Antrag ab, da solche Fälle nicht zur Verantwortung des Supermarktes gehörten.
LTO.de, SWR, tagesschau.de, SZ.de, Die Rheinpfalz, RP Online, Volksfreund