Gericht entscheidet gegen Gesichtsschleier am Steuer
Ein Berliner Gericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass das Fahren mit einem Gesichtsschleier, auch Niqab genannt, verboten bleibt. Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, da die Verkehrssicherheit über die Religionsfreiheit gestellt wird. Die Klagen einer Berliner Muslima und anderer Betroffener wurden als gescheitert erklärt, da das Oberverwaltungsgericht das Verbot des Gesichtsschleiers beim Autofahren erneut bekräftigte.
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