Bundessozialgericht stärkt Jobcenter in Fragen des Bürgergeldes und der Wohnraumsuche
In einem jüngsten Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Empfänger von Bürgergeld die Verantwortung für die Suche nach einer günstigeren Wohnung selbst übernehmen müssen. Diese Entscheidung stärkt die Position der Jobcenter, die in Zukunft nicht mehr verpflichtet sind, einen Umzug oder die Kosten für eine neue Heizung zu übernehmen, es sei denn, es ist eine Doppelmiete nötig. Zudem gab es Klarstellungen zur Wohnungsgröße und den Anforderungen an die Unterkunftskosten, die dynamisiert werden müssen, selbst wenn kein zwingender Grund für einen Umzug vorliegt. In verschiedenen Fällen stellt das Gericht klar, dass die Jobcenter entsprechende Anforderungen an die Angemessenheit der Unterkunftskosten haben dürfen.
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