Verkauf von Zahngold aus Krematorien steuerlich relevant
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf von Zahngold aus Krematorien als Betriebseinnahme gilt. Damit müssen Krematorien die Einnahmen aus dem Verkauf von Zahngold versteuern. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, da in einem aktuellen Fall eine Stadt vor Gericht gescheitert ist, nachdem sie Zahngold aus einem Krematorium verkauft hatte. Der BFH hebt hervor, dass der Metallverkauf nach der Einäscherung für Krematorien steuerrelevant ist.
DIE ZEIT, BILD, LTO.de, STERN.de, rechtsanwalt.com, T-Online