Gericht entscheidet gegen Aldi Süd: Irreführende Preiswerbung und Rabattstrategien unterbunden
In einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen wurde Aldi Süd für seine irreführende Werbung und Preisangaben bestraft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Discounter verboten, mit Rabatten auf unverbindliche Preisempfehlungen (UVPs) zu werben. Dies geschieht im Rahmen der Preisangabenverordnung, die Aldi dazu zwingt, seine Handzettel-Werbung zu ändern. Experten sehen in diesen Urteilen ein wichtiges Signal zum Schutz der Verbraucher, welche sich über die Preisgestaltung der Lebensmittel-Discounter beschweren. Aldi Süd hat in mehreren Rechtsstreitigkeiten wiederholt verloren und muss sich nun an die neuen gesetzlichen Vorgaben halten.
Frankfurter Rundschau, Lebensmittel Zeitung, Merkur, Der Betrieb, CHIP, giga.de, iBusiness.de, Watson.de, Lebensmittelpraxis.de, Jack News