Bundesgerichtshof untersagt gewinnbringende Untervermietung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter mit Untervermietung keinen finanziellen Gewinn erzielen dürfen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Miete für Untermieter signifikant höher ist als die von den Hauptmietern gezahlte Miete. Ein Beispiel zeigt, dass ein Mieter für eine Wohnung 460 Euro zahlt, aber 962 Euro von Untermietern verlangt - ein klarer Verstoß gegen die neuen Richtlinien. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Mietmarkt und stellt klar, dass Untervermietung nicht als Geschäftsmodell betrachtet werden kann. Mietervereine begrüßen die Entscheidung und fordern die Einhaltung der Regeln auch bei Untervermietungen.
rbb24.de, DIE ZEIT, Ntv, Spiegel, tagesspiegel.de, SZ.de, merkur.de, WELT, RND.de, BILD