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Nachrichten auf Deutsch / 05.06.2025 / 19:00

BGH-Urteil zur Vermittlungsgebühr für Studienplätze im Ausland

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anbieter von Studienplatz-Vermittlungen ein Honorar nur dann verlangen dürfen, wenn die Studierenden tatsächlich ihr Medizinstudium aufnehmen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Ablehnung des angebotenen Studienplatzes kein Anspruch auf ein Erfolgshonorar besteht. Das Urteil betrifft insbesondere die Vermittlung medizinischer Plätze im Ausland, weshalb zukünftige Geschäftsmodelle der Vermittlungsagenturen möglicherweise weniger lukrativ sein könnten. Die Regelung zielt darauf ab, Transparenz und Fairness im Bereich der Studienplatzvermittlungen zu gewährleisten.
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