Gerichtliche Entscheidungen im Fall Christian Ulmen und Collien Fernandes
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mehrere Entscheidungen im Fall Christian Ulmen getroffen, die Auswirkungen auf die Berichterstattung des SPIEGEL haben. Während ein Verdacht gegen Ulmen bezüglich eines Deepfake-Videos als unzulässig angesehen wurde, darf der SPIEGEL weiterhin über die virtuelle Vergewaltigung von Collien Fernandes berichten. Jedoch wurden dem Magazin weitere Textpassagen in Bezug auf Ulmen untersagt. Trotz dieser Einschränkungen hat Ulmen teilweise Erfolg mit seiner Beschwerde vor Gericht, was zu einem neuen Beschluss gegen den SPIEGEL führte. Die Frage bleibt, ob Medien Anwaltsmails veröffentlichen dürfen, was in diesem Kontext ebenfalls diskutiert wird.
LTO.de, Spiegel, WELT, Berliner Morgenpost, SZ.de, t-online – Hamburg, turi2, exxpress