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Nachrichten auf Deutsch / 02.10.2025 / 08:00

Bundesverfassungsgericht bestätigt Zulässigkeit von Anom-Daten als Beweis

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Auswertung von Anom-Daten abgelehnt und festgestellt, dass die FBI-Operation zur Beschaffung dieser Daten korrekt war. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf hunderte von kriminellen Fällen haben, da Drogenhändler gegen die Auswertung der sogenannten "Krypto-Handys" geklagt haben. Während einige juristische Zweifel an den Methoden der FBI-Operation aufkommen, bleibt Karlsruhe bei seiner Haltung, dass die Anom-Daten als Beweismittel gültig sind.
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