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Nachrichten auf Deutsch / 23.10.2025 / 11:00

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte kirchlicher Arbeitgeber zur Religionszugehörigkeit bei Einstellungen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber in Deutschland die Zugehörigkeit zu einer Kirche als Voraussetzung für die Einstellung von Mitarbeitern verlangen dürfen. Diese Entscheidung bestätigt das Recht von Einrichtungen wie der Diakonie, konfessionslose Bewerber abzulehnen. Das Gericht hat ein Grundsatzurteil gekippt, das die Anforderungen an die Religionszugehörigkeit bei der Bewerbung in Frage stellte. Die evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie begrüßen die Entscheidung, während die Debatte über die Einstellungspolitik kirchlicher Arbeitgeber weiterhin anhält.
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