Neues Urteil zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass die Regelungen zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg teilweise unwirksam sind. In einem aktuellen Urteil wurde festgestellt, dass Tagesmütter künftig mit Eltern höhere Aufwendungen abrechnen dürfen. Das Gericht hat die Satzung zur Kindertagespflege des Landkreises gekippt, was den Tagesmüttern mehr Freiheit und Flexibilität in ihrer Arbeit verschafft. Infolgedessen plant der Landkreis, das Urteil zu prüfen und mögliche Konsequenzen zu ziehen.
hessenschau.de, SZ.de, WELT, Echo Online