Gerichtliche Entscheidungen rund um Martin Sellner und AfD-Veranstaltungen in Ettlingen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass Martin Sellner an einer AfD-Veranstaltung in Ettlingen teilnehmen darf, nachdem zuvor ein Verbot aufgehoben wurde. Dies geschah im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung, in der die Stadt Ettlingen den Auftritt des Rechtsextremisten verhindern wollte. Trotz vorheriger Entscheidungen, die den Auftritt von Sellner untersagten, zog das Gericht seine Entscheidung zurück und erlaubte der AfD, eine Veranstaltung zum Thema "Remigration" abzuhalten. Dies sorgt für kontroverse Diskussionen über die Inhalte und die politischen Rhetorik der AfD, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit extremen Meinungen in der Partei. Der Verfassungsschutz empfiehlt, dass die AfD Abstand von Sellner nehmen sollte, um ihren eigenen Interessen zu dienen.
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