Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig sind. Die Richter erklärten, dass diese Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Praxis und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Die Klage, die von mehreren Ärzten eingereicht wurde, führte zu diesem wegweisenden Urteil. Die offizielle Veröffentlichung der Entscheidung wurde ebenfalls kommuniziert.
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