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Nachrichten auf Deutsch / 02.07.2025 / 18:00

Bundesgerichtshof stärkt die Testierfreiheit von Patienten

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Ärzte, die von ihren Patienten Grundstücke erben, dies rechtlich nicht unzulässig ist. Die Berufsausübung der Ärzte wird durch die ärztliche Berufsordnung nicht eingeschränkt, was bedeutet, dass Patienten durchaus ihren Hausarzt im Testament berücksichtigen dürfen. Diese Entscheidung sorgt für Klarheit und Rückendeckung, insbesondere in Fällen, in denen Erbstreitigkeiten vor Gericht landen. Der Fall wirft Fragen zur Testierfreiheit und den ethischen Grenzen in der Arzt-Patienten-Beziehung auf.
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