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Nachrichten auf Deutsch / 27.08.2026 / 16:00

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Informationspflichten bei Kündigungen

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Arbeitgeber Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen dürfen. In Bezug auf den Annahmeverzug wurde entschieden, dass es keinen Auskunftsanspruch der Arbeitgeber zu Bewerbungen auf Stellenangebote gibt. Zudem wird die Informationspflicht der Arbeitnehmer bei Annahmeverzugslohn eingeschränkt, was bedeutet, dass Arbeitgeber nicht jede Bewerbung kontrollieren dürfen. Diese neuen Regelungen stärken den Kündigungsschutz und verdeutlichen die Rechte von Arbeitnehmern in Zeiten der beruflichen Neuorientierung.
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