Neue Haftungsregeln für E-Scooter-Vermieter
Der Bundesrat hat neue gesetzliche Regelungen beschlossen, die E-Scooter-Vermieter künftig für Unfälle haftbar machen. Dies bedeutet, dass Vermieter auch dann zahlen müssen, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Darüber hinaus sollen Opfer von E-Scooter-Unfällen erleichtert Zugang zu Schadenersatz erhalten. Die Änderungen treten voraussichtlich ab Oktober in Kraft und beinhalten auch neue Vorschriften zu Blinker und höheren Bußgeldern ab 2027.
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