Mindestlohn: Keine Ausnahmen für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft
Das Agrarministerium hat entschieden, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte geben wird. Diese Regelung betrifft insbesondere Erntehelfer, die in der Landwirtschaft tätig sind. Mehrere Berichte bestätigen, dass eine Ausnahme rechtlich nicht zulässig sei und dass landwirtschaftliche Betriebe mit den Auswirkungen des Mindestlohns kämpfen müssen. Bauernverbände warnen vor möglichen Pleiten im Obst- und Gemüsebau, während Landwirte befürchten, dass die Preise für Produkte wie Spargel und Erdbeeren steigen könnten. Die Debatte über mögliche Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte bleibt angespannt.
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