AfD erzielt Sieg vor dem Verfassungsgericht in Berlin
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Senat unrechtmäßig den Antrag der AfD abgelehnt hat, die Vornamen von Messerangreifern zu veröffentlichen. In mehreren Anfragen forderte die AfD Informationen zu Verdächtigen, die dem Messerangriff verdächtigt werden. Das Gericht hat nun entschieden, dass über die Anfrage der AfD neu entschieden werden muss und der Senat verpflichtet ist, die Vornamen der betreffenden Täter mitzuteilen.
Tagesspiegel, WELT, N-TV, rbb24, Berliner Zeitung, MSN